Bei der Ammerländer Versicherung VVaG sorgt die Besitzstandsgarantie in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung dafür, dass im Schadenfall nach dem Vorvertrag reguliert wird, wenn dieser einen besseren Versicherungsumfang bot – vorausgesetzt, der Versicherungsschutz bestand ununterbrochen und der Vorvertrag betraf ein inländisches Risiko bei einem anderen Versicherer. Für bestimmte Fälle wie Vorsatz, berufliche und gewerbliche Risiken oder Allgefahrendeckungen gilt die Garantie jedoch nicht.
Stellt sich bei einem Schadenfall heraus, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer beim Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, als
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war;
- der Vorvertrag nicht bei der Ammerländer Versicherung bestand;
- die bei der Ammerländer Versicherung versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienstleistungen;
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder der „Allgefahrendeckung“.
Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den Klauseln aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenommen hiervon sind die Obliegenheiten.
Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag aufaddiert.
Was bedeutet das konkret?
Wer von einem anderen Versicherer zur Ammerländer wechselt, verliert durch die Besitzstandsgarantie keine besseren Leistungen aus seinem alten Vertrag. Zeigt sich im Schadenfall, dass der frühere Vertrag einen besseren Versicherungsumfang hatte, wird nach dessen Bedingungen reguliert. Der Versicherungsnehmer muss dafür die Bedingungen des Vorversicherers vorlegen. Die Garantie greift jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist für einige Fälle ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein alter Fahrradvertrag besser war als der neue?
Ergibt sich im Schadenfall, dass der Vorvertrag beim Versicherungsumfang eine Besserstellung bot, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert.
Muss ich etwas vorlegen, damit die Besitzstandsgarantie greift?
Ja, der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Unter welchen Voraussetzungen gilt die Besitzstandsgarantie?
Sie gilt nur, wenn ununterbrochen Versicherungsschutz bestand, der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war, der Vorvertrag nicht bei der Ammerländer Versicherung bestand und die dort versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Werden Leistungen aus altem und neuem Vertrag zusammengezählt?
Nein, die Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertrages und wird nicht mit einer Klausel aus dem neuen Vertrag aufaddiert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026