Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Anschlussdeckung für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung beantragt und noch einen bereits gekündigten, anderweitig gültigen Vollkaskovertrag für dasselbe Fahrrad besitzt, erhält über die Konditionsdifferenzdeckung Schutz für Schäden, die der alte Vertrag nicht oder nicht vollständig abdeckt – begrenzt auf die Versicherungssumme und mit klar geregelten Ausschlüssen etwa bei Beitragsverzug oder vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung.
Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad, so gilt die Konditionsdifferenzdeckung wie nachfolgend beschrieben.
Umfang der Differenzdeckung
- Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind.
- Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme des entsprechenden Vorvertrages begrenzt. Sollte diese Versicherungssumme höher sein als in diesem Vertrag, so ist die Höchstentschädigung auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt.
Ausschlüsse
- Keine Leistung wird für Schadenereignisse erbracht, welche unter die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Fahrrad-Schutzbrief fallen.
- Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nur deshalb nicht erbracht wurden, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages in Verzug war oder der anderweitige Versicherer sich wegen vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit oder arglistigen Verhaltens auf seine Leistungsfreiheit beruft.
Was bedeutet das konkret?
Die Konditionsdifferenzdeckung greift, wenn man eine Anschlussversicherung für die Fahrrad-Vollkasko beantragt und gleichzeitig noch ein bereits gekündigter Vollkaskovertrag für dasselbe Fahrrad besteht. Sie springt für Schäden ein, die der alte Vertrag nicht oder nicht vollständig abdeckt, wobei die Leistung höchstens bis zur Versicherungssumme des Vorvertrags und höchstens bis zur Versicherungssumme dieses Vertrags reicht. Nicht geleistet wird unter anderem, wenn der Vorversicherer nur wegen Beitragsverzug, vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung oder Arglist nicht zahlt.
Häufige Fragen
Wann kommt die Konditionsdifferenzdeckung überhaupt zum Tragen?
Sie gilt, wenn der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung beantragt und zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für dasselbe Fahrrad besteht.
Für welche Schäden leistet die Differenzdeckung?
Sie leistet für Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme des Vorvertrages begrenzt. Ist diese höher als in diesem Vertrag, gilt die Versicherungssumme dieses Vertrages als Obergrenze.
Wann greift die Differenzdeckung nicht?
Sie greift nicht für Schäden, die unter die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Fahrrad-Schutzbrief fallen, und nicht, wenn der andere Versicherer nur wegen Beitragsverzugs des Versicherungsnehmers oder wegen vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit bzw. arglistigen Verhaltens nicht geleistet hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026