Die Ammerländer Versicherung VVaG bietet in ihrer Fahrradversicherung einen Rundumschutz, der bei Diebstahl, Raub und Unterschlagung, bei Vandalismus, bei Unfällen, Sturz-, Sturm- und Brandschäden sowie bei Bedienungsfehlern, Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden an Akku und Motor greift. Auch Verschleiß ist bis zu einem Fahrradalter von fünf Jahren mitversichert. Nicht ersetzt werden reine Schönheitsschäden, Rost, Verlieren oder Liegenlassen sowie Schäden durch Manipulation des Antriebssystems.
Der Versicherer leistet Entschädigung bei:
Strafbaren Handlungen eines Dritten
- Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend den Regelungen zum Leistungsumfang.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades.
- Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl an daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern.
- Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades oder solche Diebstahlschäden, bei denen das Fahrrad nicht gegen Diebstahl gesichert wurde.
Vandalismus
Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung entsprechend den Regelungen zum Leistungsumfang.
Beschädigungen
Es erfolgt eine Regulierung bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von:
- Unfall: Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
- Unfall eines Transportmittels: Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden.
- Fall- oder Sturzschäden: Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwirkung.
- Brand, Explosion, Blitzschlag.
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch.
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung.
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Kabelbruch oder Schäden durch Tierbiss am Kabel.
Verschleiß
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Es erfolgt eine Regulierung bei Schäden durch Verschleiß an:
- Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad verbunden sind und der Funktion dienen. Dem gleichgesetzt sind auch Teile, welche durch Schnellspanner oder Gleichartiges verbunden sind.
- Akku, Motor und Steuerungseinheiten. Bei Fahrrädern, die zum Zeitpunkt des Schadens zwischen 24 bis 60 Monate alt sind, sind die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 35 % unterschritten wird.
Nicht versichert sind
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung).
- Schäden durch Rost oder Oxidation.
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten.
Was bedeutet das konkret?
Der Rundumschutz deckt eine breite Palette von Ereignissen ab: Diebstahl und andere strafbare Handlungen, Vandalismus, Unfälle und Stürze, Naturereignisse wie Sturm oder Überschwemmung, Brand sowie Bedienungsfehler und typische Elektronik- oder Feuchtigkeitsschäden an Akku und Motor. Auch Verschleiß ist mitversichert, solange das Fahrrad nicht älter als fünf Jahre ist. Beim Akku gelten für Fahrräder zwischen 24 und 60 Monaten besondere Voraussetzungen. Nicht ersetzt werden dagegen reine Schönheitsschäden, Rost, Schäden, für die ein Dritter vertraglich haftet, sowie Folgen von Manipulationen oder unsachgemäßen Umbauten.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl meines E-Bike-Akkus mitversichert?
Ja. Wird ein fest mit dem Fahrrad verbundenes Teil einschließlich des Akkus gestohlen, erstattet der Versicherer die Ersatzteile samt Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades.
Zahlt die Versicherung, wenn ich mein Fahrrad einfach irgendwo stehen lasse?
Nein. Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades sind nicht versichert. Ebenso nicht versichert sind Diebstahlschäden, bei denen das Fahrrad nicht gegen Diebstahl gesichert wurde.
Bis zu welchem Fahrradalter sind Verschleißschäden abgedeckt?
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad inklusive Akku und Motor zum Schadenzeitpunkt nicht älter als fünf Jahre ist. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung, keine Gebrauchtfahrradrechnung.
Sind Kratzer oder Lackschäden am Fahrrad versichert?
Nein. Schäden, die nicht die Funktion beeinträchtigen, wie Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind ebenso wenig versichert wie Schäden durch Rost oder Oxidation.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026