Bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG profitieren Versicherungsnehmer im Schadenfall automatisch von späteren Bedingungsverbesserungen: Stellt sich heraus, dass die aktuell gültigen Bedingungen zum ExcellentPlus-Schutz den Versicherungsnehmer besserstellen, gelten die verbesserten Leistungen ohne Mehrbeitrag sofort auch für den bestehenden Vertrag – etwa bei erweiterten Leistungseinschlüssen, höheren Entschädigungsgrenzen oder reduzierten Selbstbeteiligungen. Ausgenommen bleiben beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse.
Zeigt sich bei einem Schadenfall, dass die aktuell gültigen Bedingungen zum ExcellentPlus-Schutz den Versicherungsnehmer für den vorliegenden Versicherungsfall besserstellen, so gelten die verbesserten Leistungseinschlüsse mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Als Besserstellung gilt, wenn sich zum Schadenzeitpunkt im aktuell gültigen ExcellentPlus-Schutz ohne Mehrbeitrag:
- ein Leistungseinschluss erweitert hat,
- eine Entschädigungsgrenze erhöht hat oder
- eine Selbstbeteiligung reduziert hat.
Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse und Assistanceleistungen. Das gilt für solche, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, ebenso wie für solche, die zum Zeitpunkt des Schadenfalls gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden können. Die Fahrrad-Unfallversicherung zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung stellt einen beitragspflichtigen Baustein dar.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Versicherungsbedingungen zum ExcellentPlus-Schutz nach Ihrem Vertragsabschluss verbessert werden, müssen Sie davon im Schadenfall nicht ausgeschlossen bleiben. Stellt sich heraus, dass die aktuell gültigen Bedingungen für Ihren Fall günstiger sind, gelten diese verbesserten Leistungen sofort auch für Ihren Vertrag. Eine Besserstellung liegt vor, wenn sich ohne Mehrbeitrag ein Leistungseinschluss erweitert, eine Entschädigungsgrenze erhöht oder eine Selbstbeteiligung verringert. Beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse und Assistanceleistungen sind davon ausgenommen.
Häufige Fragen
Profitiere ich von späteren Verbesserungen der Bedingungen?
Ja. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die aktuell gültigen Bedingungen zum ExcellentPlus-Schutz Sie besserstellen, gelten die verbesserten Leistungseinschlüsse mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Was zählt als Besserstellung im Sinne dieser Klausel?
Eine Besserstellung liegt vor, wenn sich zum Schadenzeitpunkt im aktuell gültigen ExcellentPlus-Schutz ohne Mehrbeitrag ein Leistungseinschluss erweitert, eine Entschädigungsgrenze erhöht oder eine Selbstbeteiligung reduziert hat.
Gelten die Verbesserungen auch für kostenpflichtige Zusatzbausteine?
Nein. Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse und Assistanceleistungen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden oder zum Schadenzeitpunkt gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden können. Die Fahrrad-Unfallversicherung zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung ist ein solcher beitragspflichtiger Baustein.
Kostet mich die Verbesserung im Schadenfall einen zusätzlichen Beitrag?
Nein. Als Besserstellung gilt nur eine Erweiterung, Erhöhung oder Reduzierung, die im aktuell gültigen ExcellentPlus-Schutz ohne Mehrbeitrag erfolgt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026