Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt – allerdings nie zum Nachteil des Versicherungsnehmers und grundsätzlich nicht gegenüber Personen aus der häuslichen Gemeinschaft. Zugleich muss der Versicherungsnehmer seine Ersatzansprüche form- und fristgerecht wahren und bei deren Durchsetzung mitwirken, sonst drohen Leistungskürzungen.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach dem Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie gegen jemand anderen einen Anspruch auf Schadenersatz haben und der Versicherer Ihnen den Schaden erstattet, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über – jedoch nie so, dass Ihnen dadurch ein Nachteil entsteht. Gegen Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, wird der Übergang nur geltend gemacht, wenn diese den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Sie müssen Ihre Ersatzansprüche form- und fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Verletzen Sie diese Pflicht, kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, wenn der Versicherer zahlt?
Der Anspruch geht in dem Umfang auf den Versicherer über, in dem dieser den Schaden ersetzt. Dieser Übergang darf jedoch nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Geht der Anspruch auch über, wenn der Verursacher mit mir zusammenwohnt?
Nein. Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie beim Schadeneintritt in häuslicher Gemeinschaft leben, wird der Übergang nicht geltend gemacht – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zu dessen Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Was droht bei einer Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung entfällt die Leistung insoweit, als der Versicherer dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, müssen Sie beweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026