Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt der Versicherer auch dann, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – vorausgesetzt, der Schaden geht nicht auf eine Obliegenheitsverletzung zurück. In diesem Fall verzichtet der Versicherer darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen.
Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Hat der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, kürzt der Versicherer die Leistung normalerweise. Beruht der Schaden jedoch nicht auf einer Obliegenheitsverletzung, verzichtet der Versicherer darauf, sich auf die grobe Fahrlässigkeit zu berufen. Der Schaden wird dann trotz grober Fahrlässigkeit reguliert.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sofern der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
In welchem Fall gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit nicht?
Der Verzicht greift nicht, wenn der Schaden durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Was bedeutet der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Es bedeutet, dass sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit beruft, um seine Leistung zu kürzen, solange keine Obliegenheitsverletzung vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026