Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer Zubehör und Gepäck zum Neuwert, wobei je versicherter Sache bis zu 500 Euro und pro Versicherungsfall höchstens 2.000 Euro erstattet werden.
Die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck ist je versicherter Sache auf 500,- Euro begrenzt.
Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 2.000,- Euro.
Versichert ist der Neuwert.
Was bedeutet das konkret?
Für Zubehör und Gepäck leistet der Versicherer eine Entschädigung, die pro einzelner versicherter Sache auf 500 Euro begrenzt ist. Insgesamt zahlt der Versicherer je Versicherungsfall für diese Sachen höchstens 2.000 Euro. Grundlage der Erstattung ist der Neuwert.
Häufige Fragen
Wie viel wird für ein einzelnes Zubehör- oder Gepäckteil erstattet?
Je versicherter Sache ist die Entschädigungsleistung auf 500,- Euro begrenzt.
Gibt es eine Obergrenze pro Versicherungsfall für Zubehör und Gepäck?
Ja, pro Versicherungsfall beträgt die Maximalentschädigung für diese Sachen höchstens 2.000,- Euro.
Auf welcher Grundlage wird Zubehör und Gepäck ersetzt?
Versichert ist der Neuwert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Excellent-Plus 2026