Wie das Vereinsvermögen bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Fahrrad angelegt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Aufsichtsbehörde; nur der Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb benötigt wird, bleibt flüssig, und Ausnahmen von diesen Anlageregeln sind ausschließlich mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
Das Vereinsvermögen ist anzulegen, soweit es nicht für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist. Die Anlage erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet das konkret?
Das Vermögen des Vereins wird angelegt, außer dem Teil, der für den laufenden Versicherungsbetrieb liquide bleiben muss. Für die Anlage gelten die gesetzlichen Vorgaben und die Regeln der Aufsichtsbehörde. Soll davon abgewichen werden, ist dafür die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nötig.
Häufige Fragen
Nach welchen Regeln wird das Vereinsvermögen angelegt?
Die Anlage erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorschriften der Aufsichtsbehörde.
Muss das gesamte Vereinsvermögen angelegt werden?
Nein. Der Teil, der für die Bedürfnisse des Versicherungsbetriebes flüssig zu halten ist, wird nicht angelegt; das übrige Vermögen wird angelegt.
Sind Abweichungen von den Anlagevorschriften möglich?
Ausnahmen sind möglich, sie bedürfen jedoch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026