Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung zahlen die Mitglieder ihre Beiträge jährlich im Voraus, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gelten die Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die Mitglieder haben ihre Beiträge jährlich im Voraus zu entrichten. Maßgeblich sind dabei die Tarife, die der Vorstand beschlossen hat.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied zahlst du deinen Beitrag einmal im Jahr, und zwar vorab. Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand festlegt. Zahlst du nicht rechtzeitig, greifen die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Häufige Fragen
Wann müssen die Beiträge gezahlt werden?
Die Mitglieder haben ihre Beiträge jährlich im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrags?
Die Höhe richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat.
Was passiert, wenn ein Mitglied nicht rechtzeitig zahlt?
Für den Fall des Verzuges eines Mitgliedes gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026