Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte dient die Verlustrücklage dazu, außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abzudecken. Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen; solange dieser Mindestbetrag nicht erreicht ist, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu, danach mindestens 10 % des Überschusses.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) gebildet. Ihre Höhe beträgt nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ist die Mindestrücklage erreicht und übersteigen beim Ablauf eines Geschäftsjahres die Einnahmen des Vereins die Ausgaben, so fließen der Rücklage mindestens 10 % des Überschusses zu. Dies geschieht so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Das gilt auch nur insoweit, als sie dadurch den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt eine besondere Rücklage an, um außergewöhnliche Verluste auffangen zu können. Diese Rücklage soll mindestens 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreichen: Bis dahin geht der gesamte Jahresüberschuss dorthin, danach mindestens 10 % eines Überschusses. Pro Jahr dürfen höchstens 25 % der Rücklage verwendet werden, und die Mindestrücklage darf dabei grundsätzlich nicht unterschritten werden. Zusätzlich sind weitere freie Rücklagen möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen.
Was passiert mit dem Jahresüberschuss, solange die Mindestrücklage noch nicht erreicht ist?
Solange der Mindestbetrag noch nicht erreicht oder nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht ist, fließt der Rücklage der volle Jahresüberschuss zu. Ist die Mindestrücklage erreicht, fließen bei einem Überschuss mindestens 10 % davon zu, bis wieder 20 % der Beitragseinnahmen erreicht sind.
Wie viel darf pro Jahr aus der Verlustrücklage entnommen werden?
In einem Jahr dürfen höchstens 25 % der Gesamtsumme der Rücklage verwendet werden, und auch nur so weit, dass die Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026