Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte kann die Auflösung des Vereins nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden, für die klare Regeln zu Antrag, Mehrheiten und Beschlussfähigkeit gelten. Der Beschluss braucht die Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Mitgliedervertreter sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde; ohne Bestandsübertragung erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. In der Einladung ist auf den besonderen Zweck dieser Mitgliedervertreterversammlung hinzuweisen.
Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden. Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind.
Ist die Beschlussfähigkeit der Mitgliedervertreterversammlung nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einzuberaumen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein kann nur in einer besonders dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung aufgelöst werden, auf deren Zweck bereits in der Einladung hingewiesen sein muss. Der Antrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter kommen, und für einen wirksamen Beschluss sind eine Zustimmung von drei Vierteln der Erschienenen sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nötig. Wird der Bestand nicht auf ein anderes Unternehmen übertragen, enden die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf die Auflösung des Vereins beantragen?
Den Auflösungsantrag muss entweder der Vorstand einstimmig oder mindestens 50 % der Mitgliedervertreter stellen.
Wann ist die Versammlung zur Auflösung beschlussfähig?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Fehlt diese Beschlussfähigkeit, wird binnen vier Wochen eine neue Versammlung einberaumt, die unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Wann gilt der Verein als aufgelöst?
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter zustimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt hat.
Was passiert mit meinem Versicherungsvertrag bei einer Auflösung?
Erfolgt keine Bestandsübertragung, erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses. Der Auflösungsbeschluss kann jedoch mit einer Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026