Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Fahrrad entscheidet die Mitgliedervertreterversammlung über zentrale Angelegenheiten des Vereins: Sie nimmt Geschäftsbericht und Jahresabschluss entgegen, verteilt die Überschüsse, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, wählt den Aufsichtsrat und die Mitgliedervertreter, ändert die Satzung und kann sogar die Auflösung des Vereins beschließen.
Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
- Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
- Verteilung der Überschüsse.
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
- Wahlen zum Aufsichtsrat.
- Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
- Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Versicherungszweige.
- Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus wichtigem Grund.
- Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
- Auflösung des Vereins.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium und kümmert sich um die wichtigen Angelegenheiten des Vereins. Dazu zählen etwa die Entgegennahme des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses, die Verteilung der Überschüsse, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Wahlen zum Aufsichtsrat. Auch Satzungsänderungen, die Wahl von Mitgliedervertretern und die Bestellung eines Abschlussprüfers gehören dazu. Im äußersten Fall kann sie sogar die Auflösung des Vereins beschließen.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat die Mitgliedervertreterversammlung?
Sie nimmt Geschäftsbericht, Jahresabschluss und Prüfbericht des Aufsichtsrates entgegen, stellt den Jahresabschluss unter bestimmten Voraussetzungen fest, verteilt Überschüsse, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat, wählt den Aufsichtsrat, setzt dessen Vergütung fest, ändert die Satzung, führt neue Versicherungszweige ein, wählt Mitgliedervertreter, bestellt den Abschlussprüfer und kann den Verein auflösen.
Wann stellt die Versammlung den Jahresabschluss selbst fest?
Die Feststellung durch die Versammlung erfolgt, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
Kann die Mitgliedervertreterversammlung den Verein auflösen?
Ja, die Auflösung des Vereins gehört zu den Zuständigkeiten der Mitgliedervertreterversammlung.
Wer entscheidet über Satzungsänderungen und neue Versicherungszweige?
Die Änderung der Satzung sowie die Einführung neuer Versicherungszweige fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026