Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung fließt der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die ausschließlich für Beitragsrückerstattungen genutzt werden darf. Der Vorstand entscheidet, ob und in welcher Höhe Beiträge an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Der nach der Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss ist der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Diese Rückstellung darf nur für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Ein am Jahresende verbleibender Überschuss wird in eine Rückstellung eingestellt, die allein für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder gedacht ist. Ob und in welcher Höhe Geld zurückfließt oder auf künftige Beiträge und Nachschüsse angerechnet wird, entscheidet der Vorstand. Verteilt wird nach der Höhe der gezahlten Beiträge, und berechtigt sind Mitglieder, die zu Beginn und während des gesamten Vorjahres dem Verein angehörten.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung genutzt werden?
Sie darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden. Ihr wird der Überschuss zugeführt, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen übrig bleibt.
Wer entscheidet über die Auszahlung der Überschüsse?
Der Vorstand entscheidet, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer ist rückerstattungsberechtigt?
Berechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Rückerstattung gewährt wird, Vereinsmitglieder sind und es während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren. Wird auf Nachschüsse angerechnet, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer berechtigt.
Nach welchem Maßstab wird die Beitragsrückerstattung verteilt?
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026