Bei der Ammerländer Versicherung VVaG und ihrer Fahrradversicherung übernimmt nach einer Auflösung des Vereins grundsätzlich der Vorstand die Liquidation, wobei die Mitgliedervertreterversammlung auch andere Personen als Liquidatoren bestellen kann; ein verbleibender Überschuss wird nach dem Verhältnis der zuletzt gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt, ein Fehlbetrag durch Nachschüsse gedeckt.
Nach der Auflösung des Vereins findet die Liquidation durch den Vorstand statt. Die Mitgliedervertreterversammlung kann jedoch auch andere Personen zu Liquidatoren bestellen. Diese fassen ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Ergibt sich nach Beendigung der Liquidation ein Überschuss, so wird dieser nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt. Diese Verteilung erfolgt nicht vor Ablauf eines Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses.
Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise durch Nachschüsse zu decken.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Verein aufgelöst, kümmert sich der Vorstand um die Abwicklung, sofern die Mitgliedervertreterversammlung nicht andere Liquidatoren bestimmt. Bleibt am Ende Geld übrig, erhalten es die Mitglieder anteilig entsprechend ihren zuletzt gezahlten Beiträgen, allerdings frühestens ein Jahr nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses. Fehlt am Ende Geld, gleichen die Mitglieder dies im gleichen Verhältnis durch Nachschüsse aus.
Häufige Fragen
Wer wickelt den Verein nach seiner Auflösung ab?
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Die Mitgliedervertreterversammlung kann aber auch andere Personen zu Liquidatoren bestellen, die ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen.
Wie wird ein Überschuss nach der Liquidation verteilt?
Ein Überschuss wird nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge an die Mitglieder verteilt, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Genehmigung des Auflösungsbeschlusses.
Was passiert, wenn nach der Liquidation ein Fehlbetrag entsteht?
Ein etwaiger Fehlbetrag ist in gleicher Weise, also nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beiträge, durch Nachschüsse der Mitglieder zu decken.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026