Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung können Mitglieder zu Nachschuss-Beiträgen verpflichtet werden, wenn Einnahmen, Rückstellungen und Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht zur Deckung der Ausgaben ausreichen – begrenzt auf höchstens einen Jahresbeitrag und verteilt nach den zuletzt gezahlten Beträgen.
Reichen die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht aus, um die Ausgaben zu decken, sind die Mitglieder verpflichtet, Nachschuss-Beiträge zu leisten. Diese Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Sie werden nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge bemessen.
Auch die Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Die Mitglieder werden zur Zahlung des Nachschussbeitrages in der gleichen Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres nicht ausreicht, um alle Ausgaben zu decken, können die Mitglieder verpflichtet werden, zusätzlich Beiträge nachzuzahlen. Diese Nachzahlung ist auf höchstens einen Jahresbeitrag begrenzt und richtet sich nach den zuletzt gezahlten Beträgen. Auch wer im Laufe des Jahres ausgeschieden ist, muss sich daran beteiligen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder einen Nachschuss zahlen?
Ein Nachschuss wird fällig, wenn die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Wie hoch kann der Nachschuss-Beitrag maximal ausfallen?
Der Nachschuss-Beitrag ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und wird nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge bemessen.
Müssen auch ausgeschiedene Mitglieder den Nachschuss leisten?
Ja, auch Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer entscheidet über die Höhe des Nachschusses?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026