Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte können Mitglieder des Vereins eigene Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einbringen, sofern diese nicht die Geschäftsführung betreffen und spätestens am 1. Februar schriftlich beim Vorstand eingehen. Nötig sind mindestens 200 Unterschriften von Mitgliedern samt Mitglieds-Nummer.
Mitglieder des Vereins können Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen. Voraussetzung ist, dass diese Anträge keine Fragen der Geschäftsführung betreffen. Sie müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein. Dabei ist jeweils die Mitglieds-Nr. anzugeben.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder dürfen eigene Anträge für die Mitgliedervertreterversammlung stellen, solange es dabei nicht um die Geschäftsführung geht. Solche Anträge müssen fristgerecht bis zum 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und von mindestens 200 Mitgliedern mit Angabe ihrer Mitglieds-Nr. unterschrieben sein. Ein Mitgliedervertreter kann zur Begründung beauftragt oder das Mitglied eingeladen werden. Anträge außerhalb der Tagesordnung sind nur beschlussfähig, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann müssen Mitglieder ihre Anträge einreichen?
Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Unterschriften braucht ein solcher Antrag?
Der Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein, jeweils unter Angabe der Mitglieds-Nr.
Welche Anträge dürfen Mitglieder nicht stellen?
Anträge, die Fragen der Geschäftsführung betreffen, können auf diesem Weg nicht zur Beschlussfassung eingereicht werden.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung kein Widerspruch dagegen erhebt.
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