Für Klagen und Streitigkeiten aus der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich der zuständige Gerichtsstand nach den Vorschriften des Hauptvertrages, an den dieser Vertrag hinsichtlich der Zuständigkeit angebunden ist.
Für die Frage des Gerichtsstandes gelten die Vorschriften des Hauptvertrages. Diese liegen dem Vertrag insoweit zu Grunde.
Was bedeutet das konkret?
Beim Thema Gerichtsstand wird auf die Regelungen des Hauptvertrages verwiesen. Es gilt also, was dort zur Zuständigkeit festgelegt ist.
Häufige Fragen
Welcher Gerichtsstand gilt für diesen Vertrag?
Es gelten die Vorschriften des Hauptvertrages, die dem Vertrag hinsichtlich des Gerichtsstandes zu Grunde liegen.
Sind für den Gerichtsstand eigene Regeln in diesem Vertrag festgelegt?
Nein, für den Gerichtsstand wird auf die Vorschriften des Hauptvertrages verwiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026