Die Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Fahrrad leistet dann, wenn die versicherte Person beim Gebrauch des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung ihrer Gesundheit erleidet – nur dann liegt ein versicherter Fahrradunfall vor.
Ein versicherter Fahrradunfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Schädigung tritt während des Gebrauchs des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades ein.
- Ursache ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfall-Ereignis).
- Die versicherte Person erleidet dadurch unfreiwillig eine Schädigung ihrer Gesundheit.
Was bedeutet das konkret?
Ein Fahrradunfall ist hier nur dann versichert, wenn die versicherte Person gerade das im Hauptvertrag versicherte Fahrrad nutzt. Der Gesundheitsschaden muss durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis entstehen und darf nicht gewollt sein. Erst wenn all diese Punkte zutreffen, gilt der Unfall im Sinne der Bedingungen als versichert.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Fahrradunfall als versichert?
Wenn die versicherte Person während des Gebrauchs des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung ihrer Gesundheit erleidet.
Was ist mit einem Unfall-Ereignis gemeint?
Ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung verursacht.
Muss die Schädigung unfreiwillig sein?
Ja, die versicherte Person muss die Schädigung ihrer Gesundheit unfreiwillig erleiden, damit ein versicherter Fahrradunfall vorliegt.
Welches Fahrrad muss beim Unfall benutzt werden?
Der Unfall muss sich während des Gebrauchs des im Hauptvertrag versicherten Fahrrades ereignen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026