Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung nicht zufrieden ist, kann sich als Verbraucher an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an die Aufsichtsbehörde BaFin, den Rechtsweg beschreiten oder das interne Beschwerdemanagement des Versicherers kontaktieren.
Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement –
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Ergebnis einer Verhandlung nicht einverstanden sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Zudem können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin richten, wobei diese einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheidet. Alternativ steht Ihnen der Rechtsweg offen oder Sie kontaktieren direkt das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher bei einer Beschwerde wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Schlichtungsverfahren sich der Versicherer zu beteiligen verpflichtet hat.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich aber bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung an sie wenden.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer beschweren?
Ja. Unabhängig von den anderen Möglichkeiten können Sie sich jederzeit an das interne Beschwerdemanagement der Ammerländer Versicherung VVaG in Westerstede wenden, per Post oder per E-Mail.
Bleibt der Rechtsweg trotz der Beschwerdemöglichkeiten offen?
Ja. Zusätzlich zu den genannten Beschwerdemöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026