Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG bleibt der Versicherungsschutz auch dann bestehen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – vorausgesetzt, er beruht nicht auf einer Obliegenheitsverletzung. In diesen Fällen verzichtet der Versicherer darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen.
Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig, kürzt der Versicherer die Leistung normalerweise nicht, sofern der Schaden nicht auf einer Obliegenheitsverletzung beruht. In solchen Fällen beruft sich der Versicherer nicht auf die grobe Fahrlässigkeit.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, solange der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt?
Nein. Der Verzicht greift nur, wenn der Schaden durch etwas anderes als eine Obliegenheitsverletzung verursacht wurde.
Was passiert, wenn der Schaden auf einer Obliegenheitsverletzung beruht?
In diesem Fall gilt der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026