Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gehen Leistungen aus anderen bestehenden Versicherungsverträgen im Schadenfall vor – selbst wenn dort ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart wurde. Verlangt der Versicherungsnehmer dennoch eine Regulierung aus diesem Vertrag, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schaden bedingungsgemäß.
Kann im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Das gilt auch dann, wenn in einem dieser anderen Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Verlangt der Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Was bedeutet das konkret?
Wenn für denselben Schaden auch ein anderer Versicherungsvertrag einspringen kann, ist dieser andere Vertrag zuerst zuständig. Das gilt selbst dann, wenn auch der andere Vertrag eine nachrangige Haftung vorsieht. Wünscht der Versicherungsnehmer trotzdem eine Regulierung aus diesem Vertrag, zahlt der Versicherer zunächst und wickelt den Schaden nach den vereinbarten Bedingungen ab.
Häufige Fragen
Welcher Vertrag zahlt zuerst, wenn mehrere Versicherungen für einen Schaden bestehen?
Kann für den Schaden eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden, gehen deren Leistungsverpflichtungen vor.
Was gilt, wenn auch der andere Vertrag eine nachrangige Haftung vorsieht?
Der Vorrang der anderen Versicherungsverträge gilt auch dann, wenn in einem dieser Verträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Kann ich trotzdem eine Regulierung aus diesem Vertrag verlangen?
Ja. Verlangt der Versicherungsnehmer aus diesem Vertrag eine Regulierung, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026