Bei der Fahrrad-Versicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt der Versicherer nach einer strafbaren Handlung eines Dritten den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ebenso werden Reparaturkosten bei Teilschäden, der Wiederbeschaffungswert bei Totalschäden abzüglich Restwert sowie durch Verschleiß nötige Reparaturen erstattet – für ältere Räder gilt jedoch eine sechsmonatige Wartezeit für Verschleißschäden.
Entschädigung bei strafbaren Handlungen eines Dritten
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung
- Bei einem Teilschaden erstattet der Versicherer die angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Ist das zur Funktion des Fahrrades dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar, wird der Totalschaden des Fahrrades unterstellt und es erfolgt eine Entschädigung nach dem Absatz zum Totalschaden.
- Bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines vorhandenen Restwertes, maximal die Versicherungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrrades dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrades im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Entschädigung bei Verschleiß
Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden.
Verschleiß an gebrauchten Rädern
Für Fahrräder, die bei Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Versicherungsschutz für Verschleißschäden nach Ablauf von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn.
Bei Nachweis einer lückenlosen Vorversicherung entfällt die Wartezeit. Voraussetzung für den Entfall der Wartezeit ist, dass die lückenlose Vorversicherung gleichwertigen Versicherungsschutz hinsichtlich Schäden durch Verschleiß bietet, der dem Umfang dieses Vertrages entspricht. Der Nachweis einer Vorversicherung ist durch den Versicherungsnehmer zu erbringen.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Fahrrad durch eine strafbare Handlung entwendet oder beschädigt, ersetzt der Versicherer den Wert einer gleichwertigen Neuanschaffung, höchstens bis zur Versicherungssumme. Bei Vandalismus werden reparierbare Schäden bis zur Versicherungssumme übernommen; lässt sich das Rad nicht mehr reparieren oder ist ein wichtiges Ersatzteil nicht mehr erhältlich, gilt es als Totalschaden und wird abzüglich Restwert ersetzt. Auch durch Verschleiß nötige Reparaturen sind versichert – bei Rädern, die bei Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten, die bei nachgewiesener gleichwertiger Vorversicherung entfällt.
Häufige Fragen
Wie viel wird gezahlt, wenn das Fahrrad gestohlen wird?
Bei einer strafbaren Handlung eines Dritten erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was passiert, wenn ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr erhältlich ist?
Ist das zur Funktion des Fahrrades dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar, wird ein Totalschaden unterstellt und es erfolgt eine Entschädigung des Wiederbeschaffungswerts unter Abzug eines vorhandenen Restwertes, maximal die Versicherungssumme.
Wann liegt ein Totalschaden vor und wie wird er erstattet?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrrades übersteigen. Erstattet wird dann der Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand abzüglich des Restwerts, maximal die Versicherungssumme.
Gilt der Verschleißschutz sofort auch für ältere Fahrräder?
Bei Fahrrädern, die bei Versicherungsbeginn älter als 12 Monate sind, beginnt der Schutz für Verschleißschäden erst 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Diese Wartezeit entfällt, wenn der Versicherungsnehmer eine lückenlose Vorversicherung mit gleichwertigem Schutz nachweist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026