Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Fahrradversicherung fasst die Mitgliedervertretung ihre Beschlüsse in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen. Die ordentliche Versammlung findet jährlich in den ersten acht Monaten statt, wird vom Vorstand schriftlich einberufen und notariell protokolliert, während außerordentliche Versammlungen auf Beschluss von Aufsichtsrat oder Vorstand oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitgliedervertreter zusammentreten.
Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliedervertretung werden in ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen gefasst.
Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Dabei sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn
- der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder
- mindestens 1/3 der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragen.
Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereines statt.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung trifft ihre Entscheidungen in Versammlungen, die es in einer ordentlichen und einer außerordentlichen Form gibt. Die ordentliche Versammlung tritt einmal jährlich in den ersten acht Monaten zusammen und wird vom Vorstand schriftlich mit Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen; über die Verhandlungen wird ein notarielles Protokoll erstellt. Eine außerordentliche Versammlung kommt zustande, wenn Aufsichtsrat oder Vorstand dies beschließen oder mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragt.
Häufige Fragen
Wann findet die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung statt?
Sie findet jedes Jahr innerhalb der ersten acht Monate statt.
Wer beruft die Versammlung ein und was muss dabei angegeben werden?
Der Vorstand beruft sie schriftlich ein und muss dabei Zeit, Ort und die Tagesordnung angeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Unter welchen Voraussetzungen kommt eine außerordentliche Versammlung zustande?
Sie findet statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragt.
Wird über die Versammlung ein Protokoll geführt?
Ja, über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026