Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und muss bestimmten Vorgängen wie Grundstücksgeschäften oder Änderungen der Versicherungsbedingungen zustimmen. Zudem darf er die Satzung in Teilen anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Den Aufsichtsrat treffen die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte und Pflichten. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung,
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung,
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses,
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten,
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen,
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und wichtige Unterlagen wie den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht zu prüfen und festzustellen. Er bestellt den Vorstand und muss bestimmten Entscheidungen ausdrücklich zustimmen, etwa Grundstücksgeschäften, Nachschussbeiträgen oder Änderungen der Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus darf er die Satzung in bestimmten Punkten anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung, die Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages zur Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes, die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung, die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, die Bestellung des Vorstandes samt Regelung seines Dienstverhältnisses sowie der Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wofür muss der Aufsichtsrat seine Zustimmung geben?
Seine Zustimmung ist erforderlich für Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, die Festsetzung von Nachschussbeiträgen, die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie für Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Ja, er darf die Satzung ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen. Außerdem kann er Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so abändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Wer bestellt den Vorstand?
Die Bestellung des Vorstandes und die Regelung seines Dienstverhältnisses obliegen dem Aufsichtsrat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026