Die Ammerländer Versicherung VVaG betreibt in ihrer Fahrrad-Sparte die Sach- und Unfallversicherung und darf zusätzlich Versicherungen gegen festes Entgelt ohne Mitgliedschaft sowie aktive Rückversicherungen abschließen, wobei auf diese zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen dürfen. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf Deutschland und die übrigen EU-Staaten.
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Darüber hinaus ist er berechtigt, Versicherungen gegen festes Entgelt so abzuschließen, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des Vereins wird, und aktive Rückversicherungen zu betreiben. Auf diese Versicherungen darf zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen.
Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Was bedeutet das konkret?
Der Verein ist im Bereich der Sach- und Unfallversicherung tätig und kann zusätzlich Verträge gegen festes Entgelt abschließen, bei denen der Kunde nicht Mitglied wird, sowie aktive Rückversicherungen betreiben – auf diese Geschäfte darf höchstens 15 % der gesamten Beitragseinnahmen entfallen. Er darf außerdem Rückversicherungsverträge für übernommene Versicherungen abschließen und über seine Organisation Versicherungen in allen Sparten vermitteln. Tätig ist er in Deutschland und den übrigen EU-Staaten.
Häufige Fragen
In welchen Ländern ist der Verein tätig?
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Wird man bei jeder Versicherung automatisch Mitglied des Vereins?
Nein. Der Verein darf Versicherungen gegen festes Entgelt so abschließen, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des Vereins wird. Auf solche Versicherungen sowie aktive Rückversicherungen darf zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
Welche Versicherungsarten betreibt der Verein?
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung und hat außerdem das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Darf der Verein selbst Rückversicherungen nutzen?
Ja. Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen und zudem aktive Rückversicherungen betreiben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026