Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG stehen die Rechte aus dem Vertrag allein dem Versicherungsnehmer zu – auch wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einer anderen Person zustoßen. Leistungen werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, selbst wenn der Unfall eine andere versicherte Person betrifft, und auch für Rechtsnachfolger sowie sonstige Anspruchsteller gelten die vertraglichen Bestimmungen entsprechend.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Rechte aus dem Vertrag kann nur der Versicherungsnehmer ausüben – auch dann, wenn der Vertrag Unfälle absichert, die einer anderen Person zustoßen. Kommt es bei einer anderen versicherten Person zu einem Unfall, werden die Leistungen dennoch an den Versicherungsnehmer gezahlt, der zusammen mit der versicherten Person für die Obliegenheiten verantwortlich ist. Die vertraglichen Bestimmungen gelten entsprechend auch für Rechtsnachfolger und weitere Anspruchsteller; Ansprüche dürfen vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Wer kann die Rechte aus dem Vertrag geltend machen, wenn eine andere Person versichert ist?
Die Ausübung der Rechte steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch bei einer Fremdversicherung, also wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen.
An wen wird die Leistung gezahlt, wenn der Unfall eine andere versicherte Person betrifft?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden auch dann an Sie als Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für Rechtsnachfolger?
Ja, alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Dürfen Ansprüche aus dem Vertrag übertragen oder verpfändet werden?
Vor Fälligkeit können die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ohne Zustimmung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026