Verletzen Sie in der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG eine Obliegenheit vorsätzlich, entfällt der Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Wann der Schutz trotzdem bestehen bleibt und welche Rolle ein vorheriger Hinweis in Textform spielt, klärt dieser Abschnitt.
Wenn Sie eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen. Es gilt jedoch nicht, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie sich nicht an Ihre Obliegenheiten, kann das Ihren Versicherungsschutz gefährden: Bei vorsätzlicher Verletzung geht der Schutz verloren, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung je nach Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Diese Folgen greifen aber nur, wenn Sie vorher in Textform darauf hingewiesen wurden. Der Schutz bleibt erhalten, wenn Sie fehlende grobe Fahrlässigkeit nachweisen oder belegen, dass Ihr Verstoß keine Auswirkung auf den Versicherungsfall oder die Leistung hatte – außer bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit absichtlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung aus?
Der Versicherer darf seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Unter welcher Voraussetzung dürfen diese Rechtsfolgen überhaupt greifen?
Sie greifen nur, wenn der Versicherer Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Kann der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, oder dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt jedoch nicht bei arglistiger Verletzung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026