Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Fahrradversicherung hat, muss Anzeigen und Erklärungen an den Versicherer grundsätzlich in Textform übermitteln – etwa per E-Mail oder Brief. Diese Vorgabe gilt für sämtliche Mitteilungen des Versicherungsnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind in Textform an den Versicherer zu richten. Als Textform gelten zum Beispiel eine E-Mail oder ein Brief.
Diese Vorgabe gilt, soweit nicht gesondert etwas anderes geregelt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben wollen, müssen Sie das in Textform tun, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Das betrifft alle Anzeigen und Erklärungen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn für einen bestimmten Fall ausdrücklich eine andere Regelung besteht.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer Mitteilungen zukommen lassen?
Anzeigen und Erklärungen sind in Textform an den Versicherer zu richten, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Zählt eine E-Mail als zulässige Form der Erklärung?
Ja, eine E-Mail wird ausdrücklich als Beispiel für die Textform genannt, ebenso wie ein Brief.
Gilt die Textform für alle Mitteilungen des Versicherungsnehmers?
Sie gilt für sämtliche Anzeigen und Erklärungen, soweit nichts anderes gesondert geregelt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026