Beim Fahrradschutz der Ammerländer Versicherung VVaG ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Gepäck mitversichert, sofern es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird. Wertsachen und elektronische Geräte bleiben dagegen außen vor – mit Ausnahme von Ladegeräten und Tachometern, sofern es sich nicht um Multifunktionsgeräte handelt.
Als versichert gilt lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck. Voraussetzung ist, dass es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird.
Nicht versichert sind Wertsachen und elektronische Geräte. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind:
- Ladegeräte
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Zubehör und Gepäck, das lose mit dem Fahrrad verbunden ist und beim Gebrauch des Rades mitgeführt wird. Wertsachen und elektronische Geräte sind grundsätzlich nicht mitversichert. Eine Ausnahme gilt jedoch für Ladegeräte und Tachometer, solange es sich dabei nicht um Multifunktionsgeräte handelt.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrradgepäck über die Versicherung abgedeckt?
Ja, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck gilt als versichert, wenn es während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades mitgeführt wird.
Sind elektronische Geräte am Fahrrad mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Elektronische Geräte sowie Wertsachen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ausgenommen von diesem Ausschluss – und damit versichert – sind lediglich Ladegeräte und Tachometer, sofern es keine Multifunktionsgeräte sind.
Ist ein Fahrradtachometer versichert?
Ja, ein Tachometer ist versichert, solange es sich nicht um ein Multifunktionsgerät handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026