Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG greift der Rundumschutz unter anderem bei Diebstahl, Raub und Unterschlagung, bei Vandalismus durch unbekannte Dritte sowie bei Beschädigungen durch Unfall, Sturz, Brand, Naturereignisse, Bedienungsfehler oder Elektronikschäden an Akku und Motor. Auch Verschleiß ist mitversichert, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als drei Jahre ist. Nicht versichert sind unter anderem reine Schönheitsschäden, Verschleiß an Reifen und Bremsen sowie Rost.
Der Versicherer leistet Entschädigung bei folgenden versicherten Gefahren und Schäden:
Strafbaren Handlungen eines Dritten
- Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder Raub erfolgt eine Regulierung.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades.
- Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl an daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern.
- Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades sowie Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert wurde.
Vandalismus
Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung.
Beschädigungen
Es erfolgt eine Regulierung bei Beschädigungen infolge von:
- Unfall: Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
- Unfall eines Transportmittels: Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden.
- Fall- oder Sturzschäden: Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwirkung.
- Brand, Explosion, Blitzschlag.
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch.
- Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung.
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten.
Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen)
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Es erfolgt eine Regulierung bei Schäden durch Verschleiß an:
- Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad verbunden sind und der Funktion dienen. Dem gleichgesetzt sind auch Teile, welche durch Schnellspanner oder Gleichartiges verbunden sind.
- Akku, Motor und Steuerungseinheiten. Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Nicht versichert sind
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung).
- Schäden durch Verschleiß an Reifen und Bremsen.
- Schäden durch Rost oder Oxidation.
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten.
Was bedeutet das konkret?
Der Rundumschutz deckt eine breite Palette an Ereignissen ab: Diebstahl und andere strafbare Handlungen, Vandalismus, Beschädigungen durch Unfall, Sturz, Brand, Naturgewalten, Bedienungsfehler sowie Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerung. Auch normaler Verschleiß ist eingeschlossen, solange das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als drei Jahre ist; beim Akku zählt hier eine dauerhafte Unterschreitung der Leistungskapazität um 50 %. Nicht ersetzt werden dagegen reine Schönheitsschäden, Verschleiß an Reifen und Bremsen, Rost sowie Schäden durch Manipulation oder unsachgemäße Umbauten.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrrad auch versichert, wenn es aus dem Auto gestohlen wird?
Ja, bei Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Auch bei Diebstahl von einem mit Verschluss gesicherten Fahrradträger besteht Schutz.
Werden auch Verschleißschäden übernommen?
Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad inklusive Akku und Motor zum Schadenzeitpunkt nicht älter als drei Jahre ist. Maßgeblich ist das Datum der ersten Verkaufsrechnung. Verschleiß an Reifen und Bremsen ist jedoch ausgeschlossen.
Wann wird ein Akkutausch wegen Verschleiß bezahlt?
Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Welche Schäden sind vom Schutz ausgenommen?
Nicht versichert sind unter anderem reine Schönheitsschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung, Verschleiß an Reifen und Bremsen, Rost oder Oxidation, Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat, sowie Schäden durch Manipulation des Antriebssystems oder nicht fachgerechte Umbauten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026