Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Sparte ist die Mitgliedervertreterversammlung beschlussfähig, sobald sie satzungsgemäß einberufen wurde – unabhängig davon, wie viele Mitgliedervertreter erschienen sind. Beschlüsse fallen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, für bestimmte Beschlüsse gelten jedoch Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheiten, und Wahlen erfolgen per Stimmzettel.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen ist. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter an.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Wird Einspruch erhoben, wird durch Stimmzettel abgestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Eine 2/3-Mehrheit ist jedoch bei bestimmten Beschlüssen erforderlich. Eine 3/4-Mehrheit ist bei bestimmten Beschlüssen erforderlich.
Wahlen finden durch Abgabe von Stimmzetteln statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden erzielt, so findet eine zweite Wahl statt. Diese wird zwischen den beiden zur Wahl stehenden Mitgliedervertretern durchgeführt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Verhandlungsleiter zieht. Der Vorsitzende der Mitgliedervertreterversammlung ernennt 2 Stimmzähler.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung kann Entscheidungen treffen, sobald sie ordnungsgemäß eingeladen wurde – die Anzahl der Anwesenden spielt dabei keine Rolle. In der Regel genügt die einfache Mehrheit, wobei bei bestimmten Themen eine Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit nötig ist. Abgestimmt wird per Handzeichen oder auf Wunsch per Stimmzettel, und bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Für Wahlen gelten eigene Regeln mit einem möglichen zweiten Wahlgang und einer Losentscheidung bei Gleichstand.
Häufige Fragen
Wie viele Mitgliedervertreter müssen anwesend sein, damit die Versammlung beschlussfähig ist?
Auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter kommt es nicht an. Entscheidend ist, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde.
Welche Mehrheit ist für Beschlüsse nötig?
Grundsätzlich genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Beschlüsse ist jedoch eine 2/3-Mehrheit und für andere eine 3/4-Mehrheit erforderlich.
Was passiert bei Stimmengleichheit?
Bei einer Abstimmung gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit das Los, das der Verhandlungsleiter zieht.
Wie laufen Wahlen ab?
Wahlen finden per Stimmzettel statt, sofern gegen eine andere Abstimmungsart Widerspruch erhoben wird. Erreicht im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit, gibt es einen zweiten Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026