Bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Fahrrad übernimmt der Vorstand die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu gehören unter anderem die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlage des Vereinsvermögens sowie die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der Versicherungsbedingungen – ausgenommen Aufgaben, die dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Dazu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung
- die Anlegung des Vereinsvermögens
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um das laufende Tagesgeschäft des Vereins. Er entscheidet etwa über die Aufnahme und die Kündigung von Mitgliedern, setzt Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung um, verwaltet das Vereinsvermögen und legt die Versicherungsbeiträge sowie Änderungen der Versicherungsbedingungen fest. Nicht dazu gehören jene Aufgaben, die laut Satzung ausdrücklich dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Vorstand des Vereins?
Der Vorstand führt das laufende Geschäft. Dazu gehören unter anderem die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wer entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder?
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Darf der Vorstand die Versicherungsbeiträge festlegen?
Ja, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge gehört zu den Aufgaben des Vorstandes.
Gibt es Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen?
Ja. Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026