Der Versicherungsschutz dieser Unfallversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Fahrrad richtet sich zeitlich vollständig nach dem zugehörigen Fahrrad-Vollkaskovertrag: Er läuft genauso lange wie dieser sogenannte Hauptvertrag und endet automatisch, sobald der Hauptvertrag endet.
Die Dauer des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Dauer des diesem Vertrag zugrunde liegenden Fahrrad-Vollkaskovertrages (Hauptvertrag).
Mit dem Ende des Hauptvertrages endet auch dieser Unfallversicherungsvertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Versicherungsschutz besteht, hängt an der Laufzeit des dazugehörigen Fahrrad-Vollkaskovertrages, der hier als Hauptvertrag bezeichnet wird. Solange dieser Hauptvertrag läuft, besteht auch der Unfallversicherungsvertrag. Sobald der Hauptvertrag endet, endet der Unfallversicherungsvertrag automatisch mit.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Laufzeit des Versicherungsschutzes ab?
Die Dauer des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Dauer des zugrunde liegenden Fahrrad-Vollkaskovertrages, dem sogenannten Hauptvertrag.
Was passiert mit der Unfallversicherung, wenn der Hauptvertrag endet?
Mit dem Ende des Hauptvertrages endet auch dieser Unfallversicherungsvertrag.
Was ist der Hauptvertrag in diesem Zusammenhang?
Als Hauptvertrag wird der diesem Vertrag zugrunde liegende Fahrrad-Vollkaskovertrag bezeichnet, an dessen Dauer sich der Versicherungsschutz bemisst.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026