Nach einem Fahrradunfall verlangt die Ammerländer Versicherung VVaG in ihrem Fahrrad-Rundumschutz bestimmte Verhaltensregeln: Wer eine Leistung erwartet, muss unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer informieren. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, ärztliche Untersuchungen zu dulden und die Einholung erforderlicher Auskünfte zu ermöglichen.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind gesondert geregelt. Im Folgenden werden Verhaltensregeln (Obliegenheiten) beschrieben. Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer Sie bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Der Versicherer beauftragt Ärzte, falls dies für die Prüfung seiner Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Für die Prüfung seiner Leistungspflicht benötigt der Versicherer möglicherweise Auskünfte von:
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben.
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es dem Versicherer ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, dem Versicherer die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es mehrere Pflichten, damit der Versicherer eine Leistung prüfen und erbringen kann. Dazu gehört, schnell einen Arzt hinzuzuziehen, dessen Anordnungen zu befolgen und den Versicherer zu informieren. Außerdem müssen alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht, vom Versicherer beauftragte ärztliche Untersuchungen zugelassen und die Einholung nötiger Auskünfte bei Ärzten, anderen Versicherern und Behörden ermöglicht werden. Die durch eine beauftragte Untersuchung entstehenden Kosten und den Verdienstausfall übernimmt der Versicherer.
Häufige Fragen
Was muss ich sofort tun, wenn ich nach einem Fahrradunfall eine Leistung erwarte?
Sie oder die versicherte Person müssen unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Muss ich mich von einem Arzt untersuchen lassen, den der Versicherer beauftragt?
Ja. Ist es für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, beauftragt der Versicherer Ärzte, von denen sich die versicherte Person untersuchen lassen muss. Die notwendigen Kosten und den entstehenden Verdienstausfall trägt der Versicherer.
Wie kommt der Versicherer an Auskünfte von Ärzten oder Behörden?
Sie oder die versicherte Person müssen es ermöglichen, dass der Versicherer die erforderlichen Auskünfte erhält. Die versicherte Person kann die Ärzte und die genannten Stellen dazu ermächtigen, direkt Auskunft zu geben, oder die Auskünfte selbst einholen und zur Verfügung stellen.
Wie müssen meine Angaben gegenüber dem Versicherer sein?
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026