Die Ammerländer Versicherung VVaG zahlt beim Fahrrad-Unfallschutz ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag, wenn die versicherte Person nach einem Unfall vollstationär behandelt wird oder sich einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht. Die Leistung wird für jeden Kalendertag der stationären Behandlung bis zu 50 Tage ab dem Unfalltag gezahlt, bei ambulanten Operationen pauschal für zwei Tage.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person erfüllt die Voraussetzungen für die Leistung, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Sie befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
- Sie unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens 2 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt.
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen 25,- EURO Krankenhaustagegeld:
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 50 Tage ab dem Tag des Unfalls.
- für 2 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gibt es ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag, wenn die versicherte Person medizinisch notwendig vollstationär behandelt wird oder sich einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und danach mindestens zwei Tage nicht arbeiten kann. Bei einem stationären Aufenthalt wird das Tagegeld für jeden Kalendertag gezahlt, höchstens jedoch 50 Tage ab dem Unfalltag. Bei einer ambulanten Operation gibt es das Tagegeld pauschal für zwei Tage. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen zählen nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?
Das Krankenhaustagegeld beträgt 25,- Euro pro Tag.
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld bei stationärer Behandlung gezahlt?
Es wird für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens für 50 Tage ab dem Tag des Unfalls.
Wird auch bei einer ambulanten Operation gezahlt?
Ja. Bei einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation wird das Tagegeld für 2 Tage gezahlt, sofern die versicherte Person deswegen mindestens 2 Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt ist.
Zählt ein Kuraufenthalt als medizinisch notwendige Heilbehandlung?
Nein. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026