Versichert ist bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrrad-Vollkaskoversicherung das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (Pedelec mit Motornennleistung bis 250 Watt), einschließlich fest verbundener und zur Funktion gehörender Teile wie Ersatzakku, Ladegerät und kabel sowie eines fest verbauten GPS-Trackers – mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 10.000 Euro. Nicht versicherbar sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, gewerblich genutzte oder vermietete Fahrräder, Eigenbauten, Carbon-Räder und S-Pedelecs.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor. Gemeint ist ein elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec mit einer maximalen Motornennleistung bis 250 Watt.
Zum Versicherungsschutz gehören auch die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. Dazu zählen auch Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel. Der Händlerverkaufspreis darf insgesamt höchstens 10.000 EURO betragen.
Zusätzlich versichert ist – falls vorhanden – ein fest verbauter GPS-Tracker.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne dieser Regelung.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, die gewerblich genutzt werden, zum Beispiel für Kurier- oder Auslieferungsdienste
- Fahrräder, die vom Eigentümer oder Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder, die vollverkleidet sind
- Fahrräder, die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, also sogenannte Eigenbauten
- Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- Fahrräder, für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder, die die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (hybride Pedelecs)
- Dirt-Bikes
- Carbon-Fahrräder
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad oder Pedelec (mit Motor bis 250 Watt) samt der fest verbauten, zur Funktion gehörenden Teile sowie Ersatzakku, Ladegerät, Ladekabel und einem fest verbauten GPS-Tracker. Der Händlerverkaufspreis darf insgesamt 10.000 Euro nicht überschreiten. Lose Anbauteile zählen nicht als versichertes Fahrradteil. Bestimmte Räder – etwa versicherungs- oder führerscheinpflichtige, gewerblich genutzte, vermietete, selbst gebaute oder Carbon-Räder – sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Akku und Ladegerät beim Fahrrad mitversichert?
Ja. Zu den versicherten, fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teilen zählen auch Ersatzakku, Ladegerät und Ladekabel.
Bis zu welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?
Der Händlerverkaufspreis des Fahrrades einschließlich der versicherten Teile darf insgesamt höchstens 10.000 EURO betragen.
Ist ein selbst zusammengebautes Fahrrad versichert?
Nein. Fahrräder, die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten, sind nicht versichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für lose angebrachtes Zubehör?
Nein. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne dieser Regelung und ist damit hier nicht erfasst.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026