Bei der Ammerländer Versicherung VVaG bildet die Mitgliedervertretung im Rahmen der Fahrradversicherung das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder: Sie besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 selbst gewählten Mitgliedern, die für sieben Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt werden, wobei Wiederwahl möglich ist und feste Regeln für Wählbarkeit, Wahlvorschläge, Ersatzmitglieder und Ausschluss gelten.
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Wählbar ist jedes Mitglied, das
- weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist,
- und nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten. Gleichzeitig muss sie dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gelten vor allem:
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters,
- oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das höchste Gremium des Vereins und entscheidet über alle Angelegenheiten, die der Vorstand nicht selbst regeln darf. Sie umfasst zwischen 21 und 33 Personen, die sich selbst wählen; die Amtszeit beträgt sieben Jahre mit möglicher Wiederwahl. Für die Wahl gelten feste Regeln zur Wählbarkeit, zur Einladung und zu Wahlvorschlägen. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt, Auslagen werden erstattet.
Häufige Fragen
Wie viele Mitglieder hat die Mitgliedervertretung?
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern.
Wie lange dauert die Amtszeit eines Mitgliedervertreters?
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wer darf in die Mitgliedervertretung gewählt werden?
Wählbar ist jedes Mitglied, das weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist und nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist. In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Wann kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Ein Ausschluss ist bei grober Pflichtverletzung oder aus einem anderen wichtigen Grund mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen möglich. Als wichtiger Grund gelten vor allem die Zahlungsunfähigkeit oder die Beteiligung an einem anderen Versicherungsunternehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026