Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung entsteht die Mitgliedschaft im Verein automatisch mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und läuft mit dessen Ablauf wieder aus. Wer als Mitglied ausscheidet, kann keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen geltend machen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie endet mit dem Ablauf dieses Vertrages.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird damit zugleich Mitglied. Endet der Vertrag, endet auch die Mitgliedschaft. Nach dem Ausscheiden besteht kein Recht auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Bekomme ich beim Ausscheiden etwas vom Vereinsvermögen?
Nein, ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026