Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG genießen nicht nur der Versicherungsnehmer selbst, sondern auch alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades Schutz, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Versicherte Personen sind:
- der Versicherungsnehmer
- alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist zum einen der Versicherungsnehmer. Zum anderen sind auch andere Personen versichert, die das Fahrrad berechtigt nutzen. Diese Nutzer müssen jedoch mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Häufige Fragen
Wer gilt bei dieser Fahrradversicherung als versicherte Person?
Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer sowie alle berechtigten Nutzer des versicherten Fahrrades, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sind auch andere Nutzer des Fahrrades als der Versicherungsnehmer mitversichert?
Ja, berechtigte Nutzer des versicherten Fahrrades sind mitversichert, wenn sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gibt es eine Altersgrenze für mitversicherte Nutzer?
Ja, mitversicherte Nutzer dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026