Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG wird Zubehör und Gepäck je versicherter Sache bis zu 300 Euro ersetzt, während pro Versicherungsfall höchstens 1.000 Euro erstattet werden. Grundlage der Entschädigung ist dabei der Neuwert.
Die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck ist je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt.
Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- EURO.
Versichert ist der Neuwert.
Was bedeutet das konkret?
Für Zubehör und Gepäck gilt eine Erstattungsgrenze von 300 Euro pro versicherter Sache. Insgesamt wird pro Versicherungsfall für solche Sachen nicht mehr als 1.000 Euro geleistet. Die Entschädigung richtet sich nach dem Neuwert.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird Zubehör und Gepäck pro Sache ersetzt?
Je versicherter Sache ist die Entschädigungsleistung für Zubehör und Gepäck auf 300 Euro begrenzt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung pro Versicherungsfall?
Pro Versicherungsfall werden für Zubehör und Gepäck höchstens 1.000 Euro erstattet.
Welcher Wert wird bei der Entschädigung zugrunde gelegt?
Versichert ist der Neuwert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026