Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entfällt die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich selbst herbeiführt oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig über wichtige Tatsachen täuscht. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch gilt dabei als Beweis.
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wird die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt sie als bewiesen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer über Tatsachen arglistig täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wird die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer muss nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Ebenso entfällt die Leistung, wenn er den Versicherer nach dem Schaden bewusst über wichtige Umstände täuscht oder dies versucht – etwa zum Grund oder zur Höhe der Entschädigung. Liegt ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz, Betrug oder Betrugsversuch vor, gilt der jeweilige Sachverhalt als bewiesen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert, wenn ich den Versicherer nach dem Schaden bewusst täusche?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er das, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil in diesen Fällen?
Ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer gilt als Beweis: wegen Vorsatzes für die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens, wegen Betruges oder Betrugsversuches für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026