Wie lange ein Fahrrad-Versicherungsvertrag bei der Ammerländer Versicherung VVaG läuft und wann er endet, hängt vom vereinbarten Zeitraum, einer möglichen Kündigung sowie besonderen Ereignissen ab. Bei mindestens einjähriger Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern niemand kündigt. Zudem endet der Schutz beim Verkauf des Fahrrades, beim Tod des Versicherungsnehmers und kann nach einem Versicherungsfall gekündigt werden – nach Diebstahl oder Totalschaden läuft er dagegen mit einem neuen Fahrrad weiter.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, wenn keiner der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag täglich kündigen.
Für den Versicherer gilt bei der Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Die Kündigung wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem sie zugegangen ist. Sie kann auch zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt wirksam werden.
Fehlendes versichertes Interesse (Veräußerung des versicherten Fahrrades)
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt.
Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versicherungsschutz nur für die Fahrräder, die veräußert wurden.
Tod des Versicherungsnehmers
Beim Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von diesem Umstand Kenntnis erlangt. Spätestens endet es jedoch zwei Monate nach dem Tod.
Etwas anderes gilt, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführung des Versicherungsverhältnisses erklärt und dabei den künftigen Versicherungsnehmer benennt.
Weiterführung des Vertrages nach einem Diebstahl oder Totalschaden
Nach der Entschädigungsleistung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich dem Versicherer mit.
Der Beitrag berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Kündigung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer kann täglich kündigen, der Versicherer nur mit drei Monaten Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Der Schutz endet außerdem beim Verkauf des Fahrrades oder beim Tod des Versicherungsnehmers, und nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen. Nach Diebstahl oder Totalschaden läuft der Vertrag dagegen mit einem neu erworbenen Fahrrad weiter.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Fahrradversicherungsvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keiner der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfristen gelten für Versicherungsnehmer und Versicherer?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag täglich kündigen. Für den Versicherer gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein versichertes Fahrrad verkaufe?
Bei Veräußerung des versicherten Fahrrades endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Sind mehrere Fahrräder versichert, endet der Schutz nur für die verkauften Fahrräder.
Was geschieht nach einem Diebstahl oder Totalschaden mit meinem Vertrag?
Nach der Entschädigungsleistung läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer die Daten des neuen Fahrrades unverzüglich mitteilen; der Beitrag richtet sich nach dem dann gültigen Tarif. Die Kündigungsmöglichkeit nach einem Versicherungsfall bleibt bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026