Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich gezahlt. Wer die fällige Zahlung verzögert, verschiebt den Schutzbeginn, und der Versicherer kann bei Zahlungsverzug sogar vom Vertrag zurücktreten.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben dabei die Regelungen zur Fälligkeit der Prämie und zum Rücktrittsrecht des Versicherers.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist die Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Damit er tatsächlich greift, muss die erste oder einmalige Prämie unverzüglich gezahlt werden – zahlt man verspätet, beginnt der Schutz erst mit der Zahlung. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag ab, hat man mindestens einen Monat ab dessen Zugang Zeit. Bleibt die Zahlung aus, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, außer man ist für die Nichtzahlung nicht verantwortlich.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad?
Grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist jedoch, dass die erste oder einmalige Prämie unverzüglich gezahlt wird.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie zu spät zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Solange nicht gezahlt wurde, kann der Versicherer zudem vom Vertrag zurücktreten.
Bis wann muss ich zahlen, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
In diesem Fall ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Kann der Versicherer immer zurücktreten, wenn ich nicht zahle?
Nein. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026