Bei Ammerländer Versicherung VVaG gilt: taucht ein abhandengekommenes Fahrrad oder eine gestohlene Sache wieder auf, muss der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich melden. Wurde bereits eine Entschädigung gezahlt und die Sache kehrt zurück, entscheidet der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, ob er das Geld zurückzahlt oder die Sache dem Versicherer überlässt.
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt.
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache bereits eine Entschädigung gezahlt worden ist, hat er zwei Möglichkeiten:
- Er zahlt die Entschädigung zurück.
- Oder er stellt die Sache dem Versicherer zur Verfügung.
Der Versicherungsnehmer muss dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers ausüben. Läuft diese Frist fruchtlos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht, muss der Versicherungsnehmer den Versicherer sofort schriftlich informieren. Wurde für die Sache schon eine Entschädigung gezahlt und sie kommt zurück, kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er das Geld zurückzahlt oder die Sache an den Versicherer abgibt. Diese Wahl muss er innerhalb eines Monats nach schriftlicher Aufforderung treffen; sonst entscheidet der Versicherer. Zusätzlich darf der Versicherer ausgetauschte Teile vom Fachhändler einfordern und übernehmen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?
Sobald der Verbleib der abhandengekommenen Sache ermittelt ist und Sie davon Kenntnis erlangen, müssen Sie dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen.
Was passiert, wenn ich die Sache zurückbekomme, obwohl ich schon eine Entschädigung erhalten habe?
Dann haben Sie die Wahl: Entweder Sie zahlen die Entschädigung zurück oder Sie stellen die Sache dem Versicherer zur Verfügung.
Wie lange habe ich Zeit, mich zwischen Rückzahlung und Herausgabe zu entscheiden?
Das Wahlrecht müssen Sie innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers ausüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was gilt für ausgetauschte Teile?
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Classic 2026