Wann die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung die Entschädigung zahlt, hängt vom Abschluss der Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs ab; einen Monat nach Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung des Mindestbetrags verlangen. Der Neuwertanteil über den Zeitwert hinaus wird erst nach Nachweis der gesicherten Wiederherstellung fällig, und für nicht rechtzeitig gezahlte Beträge fallen Zinsen an.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer seine Feststellungen zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat.
Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung verlangen. Diese umfasst den Betrag, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Der Teil der Entschädigung, der über den Zeitwertschaden hinausgeht, wird erst fällig, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Rückzahlung des Neuwert- oder Zeitwertanteils
Der Versicherungsnehmer muss die geleistete Entschädigung für den über den Zeitwert hinausgehenden Teil zurückzahlen, wenn die Sache aus seinem Verschulden nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist ab Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, zu dem der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen nachgewiesen hat.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem die Entschädigung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft;
- eine Mitwirkung des Realgläubigers nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird ausgezahlt, sobald der Versicherer geklärt hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer einen Mindestbetrag als Abschlag erhalten. Den Anteil über den Zeitwert hinaus gibt es erst, wenn nachgewiesen ist, dass Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt sind; erfolgt dies aus eigenem Verschulden nicht rechtzeitig, muss dieser Anteil zurückgezahlt werden. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, fallen Zinsen an, und in bestimmten Fällen kann der Versicherer die Zahlung vorerst aufschieben.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wann bekomme ich den Neuwertanteil ausgezahlt, der über den Zeitwert hinausgeht?
Dieser Teil wird erst fällig, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Wie hoch ist der Zinssatz für die Entschädigung?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung bestehen, ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalles gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten läuft oder die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgte.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Exclusiv 2022