Nach einem Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugehen. Je nachdem, wer kündigt, gelten unterschiedliche Zeitpunkte für das Wirksamwerden.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können beide Seiten – Versicherungsnehmer und Versicherer – den Vertrag beenden. Dafür genügt eine Erklärung in Textform, die spätestens einen Monat nach Zahlung oder Ablehnung der Entschädigung ankommen muss. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder auf Wunsch später bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall eingehen?
Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
In welcher Form muss ich nach einem Schaden kündigen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012