Bei der Wohngebäudeversicherung der Ammerländer muss sich der Versicherungsnehmer das Wissen und das Handeln seiner Repräsentanten anrechnen lassen – ihr Verhalten wird also so behandelt, als wäre es sein eigenes, was insbesondere bei Kenntnis und Verhalten im Schadenfall Bedeutung hat.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt ein Repräsentant für den Versicherungsnehmer, so wird dessen Kenntnis und Verhalten dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Das bedeutet, dass das Wissen und das Handeln eines Repräsentanten so behandelt werden, als stammten sie vom Versicherungsnehmer selbst.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten eines Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was wird dem Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit Repräsentanten zugerechnet?
Zugerechnet werden sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten der Repräsentanten des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012