Die Ammerländer entschädigt in der Wohngebäudeversicherung versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel zerstört oder beschädigt werden oder dadurch abhandenkommen, wobei die Gefahrengruppen auch einzeln versicherbar sind und Schäden durch Krieg, innere Unruhen sowie Kernenergie generell ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachfolgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Jede dieser Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Ausschluss Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder dadurch verloren gehen. Dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion und Luftfahrzeuge sowie Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Gefahrengruppen lassen sich auch einzeln absichern. Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie, und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind grundsätzlich abgesichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, außerdem durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel. Der Versicherer leistet, wenn versicherte Sachen dadurch zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Muss ich immer alle Gefahren zusammen versichern?
Nein. Jede der Gefahrengruppen – also Brand und verwandte Gefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – kann auch einzeln versichert werden.
Zahlt die Versicherung bei Kriegsschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Sind Schäden durch radioaktive Strahlung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch innere Unruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012