Bei der Ammerländer Wohngebäudeversicherung können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer eine sofortige Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen, wenn diese den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt – ab Zugang des Verlangens richtet sich die Prämie nach dem neuen, niedrigeren Inhalt. Wer eine Überversicherung dagegen absichtlich zur rechtswidrigen Bereicherung abschließt, dessen Vertrag ist nichtig.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme zur Beseitigung der Überversicherung mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ist die Versicherungssumme deutlich höher als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts, dürfen beide Seiten – Versicherer und Versicherungsnehmer – eine sofortige Herabsetzung der Summe fordern. Ab dem Eingang dieses Verlangens wird die Prämie so berechnet, als wäre der Vertrag von Anfang an mit der niedrigeren Summe geschlossen worden. Wurde die Überversicherung dagegen bewusst zur unrechtmäßigen Bereicherung abgeschlossen, ist der Vertrag nichtig, und der Versicherer behält die Prämie bis zu dem Zeitpunkt, an dem er von diesen Umständen erfährt.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn meine Versicherungssumme viel höher ist als der Wert meines Gebäudes?
Wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt, können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird, um die Überversicherung zu beseitigen.
Wie wirkt sich eine Herabsetzung der Versicherungssumme auf die Prämie aus?
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen, niedrigeren Inhalt geschlossen worden wäre.
Was passiert, wenn eine Überversicherung absichtlich zur Bereicherung abgeschlossen wurde?
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012