Wie die Ammerländer in der Wohngebäudeversicherung die Entschädigung berechnet, hängt vom vereinbarten Versicherungswert ab: Bei zerstörten Gebäuden zählen die ortsüblichen Wiederherstellungskosten samt Architekten- und Planungskosten, bei Beschädigungen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich verbleibender Wertminderung. In der Zeitwertversicherung wird ein Abzug für Alter und Abnutzung berücksichtigt, Restwerte werden angerechnet und der Neuwertanteil wird nur bei fristgerechter Wiederherstellung gezahlt.
Bei zerstörten Gebäuden bilden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes die Grundlage der Entschädigungsberechnung. Dazu gehören auch die Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
- Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen zählen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles. Hinzu kommt eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung. Die Entschädigung beträgt höchstens den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
- Bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen zählt der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfalles.
- Restwerte werden angerechnet.
In der Zeitwertversicherung gilt im Versicherungsfall folgende Grundlage der Entschädigungsberechnung:
- Bei zerstörten Gebäuden der Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
- Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
- Bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt der Vereinbarung abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
- Restwerte werden angerechnet.
Entschädigungsberechnung bei gemeinem Wert
Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet, werden versicherte Sachen nur auf Grundlage des erzielbaren Verkaufspreises ohne Grundstücksanteile (gemeiner Wert) entschädigt.
Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.
Mehrwertsteuer
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
- Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts gilt dies entsprechend.
Wiederherstellung und Wiederbeschaffung
In der Gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur unter einer Bedingung: Er muss innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellen, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach den Regelungen zu zerstörten Gebäuden, beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen sowie zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Die Regelung zur Mehrwertsteuer gilt entsprechend.
Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteils an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
In der Neu- und Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschädigung gekürzt. Dies gilt in der Gleitenden Neuwertversicherung ohne Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung sowie in der Versicherung zum gemeinen Wert.
Die Kürzung erfolgt im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel der Versicherer zahlt, richtet sich danach, ob ein Gebäude zerstört oder nur beschädigt ist und ob eine Neuwert- oder Zeitwertversicherung besteht. Bei Zerstörung werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, bei Beschädigung die Reparaturkosten plus verbleibende Wertminderung; in der Zeitwertversicherung wird ein Abzug für Alter und Abnutzung gemacht und Restwerte werden angerechnet. Den Neuwertanteil erhält man nur, wenn man innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung sicherstellt. Ist die Versicherungssumme zu niedrig (Unterversicherung), wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Was bekomme ich ersetzt, wenn mein Gebäude komplett zerstört ist?
Grundlage sind die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes bei Eintritt des Versicherungsfalles, einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. In der Zeitwertversicherung wird vom Neuwert die Wertminderung durch Alter und Abnutzung abgezogen. Restwerte werden angerechnet.
Unter welcher Bedingung erhalte ich den Neuwertanteil ausgezahlt?
Den Neuwertanteil, also den Teil über den Zeitwertschaden hinaus, erhalten Sie nur, wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sicherstellen, die Entschädigung für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle zu verwenden. Ist das dort rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, genügt die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. Dies gilt auch für die Berechnung versicherter Kosten und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme beim Versicherungsfall niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung gekürzt. Sie berechnet sich als Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert. Entsprechendes gilt für versicherte Kosten und Mietausfall bzw. Mietwert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2012